{"id":"https://bitburg.gremien.info/oparl/paper/20262302100060","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Anbau und Sanierung im Bestand - FWGH Bitburg-Matzen\r\nFortschreibung der Gesamtkosten","reference":"2026/061","date":"2026-02-23","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://bitburg.gremien.info/oparl/file/20262302100060","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2026/061","fileName":"20262302100060","mimeType":"application/pdf","size":142383,"created":"2026-09-21T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-21T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" Stadtverwaltung Bitburg  Bitburg, 23.02.2026  Hochbau / Geb\u00e4udemanagement  Andrei Pertsch     06561-6001-324   Beschlussvorlage   Beratungsfolge Sitzungstermin \u00f6ffentlich nicht\u00f6ffentlich  Ausschuss f\u00fcr Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz 11.03.2026 X   Stadtrat 26.03.2026 X     Anbau und Sanierung im Bestand - FWGH Bitburg-Matzen Fortschreibung der Gesamtkosten    A. Sachverhalt/Vorhaben/Projekt \f Mit Beschluss des Stadtrates vom 20.07.2023 wurde die Verwaltung erm\u00e4chtigt, die Ma\u00dfnahme Anbau und Sanierung im Bestand  Feuerwehrger\u00e4tehaus Matzen mit einem Gesamtkostenvolumen in H\u00f6he von 672.700,00  zu realisieren.  Der Baubeginn f\u00fcr die Errichtung erfolgt durch den Spatenstich am 16.04.2025.  Inzwischen sind die Tiefbau-, Rohbau- und Hausanschlussarbeiten abgeschlossen. Die Holzst\u00e4nderarbeiten einschlie\u00dflich Fenster und T\u00fcren sowie die gesamte Haustechnik wurden ebenfalls bereits vergeben.  Finanzielle Eckdaten gem\u00e4\u00df Stadtratsbeschluss    Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier erteilte einen pauschalen Zuwendungsbescheid in H\u00f6he von 106.000   Der Stadtteil Matzen erbringt 25.000,00  in Eigenleistung.   Der st\u00e4dtische Investitionsanteil betrug aus 2024/2025 541.700,00 .    Auf Grundlage der aktuellen Kostenfortschreibung (Stand 02.03.2026) belaufen sich die prognostizierten Gesamtkostenfortschreibung auf 828.209,49 . Dies entspricht einer Kostensteigerung in H\u00f6he von 155.509,49  gegen\u00fcber dem urspr\u00fcnglichen Beschluss.  Der Investitionszuwachs ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren zur\u00fcckzuf\u00fchren:  Baupreissteigerung: Zwischen dem Zeitpunkt der urspr\u00fcnglichen Kostensch\u00e4tzung vom 13.07.2023 und dem aktuellen Berechnungsstand zum 01.11.2025 ist im Bereich des Hochbaus eine Baupreissteigerung in H\u00f6he von 8,6 % eingetreten. Diese Entwicklung entspricht der allgemeinen Marktsituation im Bauwesen.\u000bZum Zeitpunkt der Beschlussfassung 2023 war diese konkrete Preisentwicklung in dieser Form nicht absehbar. Es handelt sich hierbei nicht um Planungsabweichungen, sondern um eine marktbedingte Kostenfortschreibung.    Anpassung der Sanit\u00e4r-/ Umkleider\u00e4ume: Im Zuge der Bauantragsstellung wurde seitens der Unfallkasse Rheinland-Pfalz eine \u00dcberarbeitung der Sanit\u00e4rr\u00e4ume gefordert. Hierbei waren insbesondere zus\u00e4tzliche Duschm\u00f6glichkeiten sowie funktionale Anpassungen des Damen-/ und des Herrenumkleidebereiches zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen umzusetzen. Diese Anforderungen sind nicht optional, sondern dienen dem Schutz der Einsatzkr\u00e4fte und der rechtssicheren Nutzung des Geb\u00e4udes. Ein Verzicht auf diese Anpassungen ist aus arbeitsschutzrechtlichen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich.  Einbau einer Photovoltaikanlage + Batteriespeicher: Im Rahmen der weiteren Planung wurde die Installation einer Photovoltaikanlage vorgesehen. Das seit dem 01.01.2025 geltende Landessolargesetz Rheinland-Pfalz verfolgt das Ziel, \u00f6ffentliche Neubauten verst\u00e4rkt mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Dieses Vorhaben ist eine gesetzliche Verpflichtung!  Ziele der PV-Anlage:  der energiepolitischen Zielsetzung des Landes der Vorbildfunktion kommunaler Geb\u00e4ude der langfristigen Reduzierung von Betriebskosten  der nachhaltigen Haushaltsf\u00fchrung  Die Entscheidung zur Integration der PV-Anlage stellt somit keine Komfortma\u00dfnahme dar, sondern eine wirtschaftlich und strategisch gebotene Investition in die Zukunftsf\u00e4higkeit der Liegenschaft.  Steigende Baunebenkosten: Neben den reinen Baukosten steigen auch die Baunebenkosten wie Geb\u00fchren f\u00fcr Bauleitungen, Vermessung und Pr\u00fcfungen. Diese Kostensteigerungen sind direkte Folge der Baupreissteigerungen und der erweiterten Ma\u00dfnahmen, wie PV-Anlage und Sanit\u00e4rr\u00e4ume. Die Anpassung der Baunebenkosten ist somit eine zwingende Begleiterscheinung der Gesamtma\u00dfnahme.   Eine gesonderte Erh\u00f6hung der Landesf\u00f6rderung ist hierdurch nicht zu erwarten.   Die bisher in Aussicht gestellte Landeszuwendung in H\u00f6he von pauschal 106.000,00  bleibt unver\u00e4ndert    \fB. Regelung/Ma\u00dfnahmen/Rechtsgrundlage \f Die Ma\u00dfnahme bleibt in ihrem funktionalen und r\u00e4umlichen Grundkonzept unver\u00e4ndert.  Die Kostenfortschreibung ergibt sich aus marktbedingten Baupreissteigerungen sowie aus sicherheits- und energierechtlichen Anpassungen im Zuge der weiteren Planung.  Die Stadt muss die erg\u00e4nzenden Kosten (ohne zus\u00e4tzliche F\u00f6rderungen aus der Landeszuwegung) selbst finanzieren.   Auch bei einer h\u00f6heren Gesamtkostendarstellung im Rahmen des F\u00f6rderantrages, w\u00e4re mit keiner h\u00f6heren F\u00f6rderung zu rechnen gewesen.   \fC. Alternativen \f Keine    \fD. Kosten/Finanzierung \f Das fortgeschriebene Gesamtkostenvolumen betr\u00e4gt 828.209,49 .  Die Differenz zum urspr\u00fcnglichen Beschluss in H\u00f6he von 672.700,00  betr\u00e4gt 155.509,49 .  Die Landeszuwendung bleibt unver\u00e4ndert bei 106.000,00 .  Die zus\u00e4tzlich erforderlichen Haushaltsmittel in H\u00f6he von rd. 156,0 T k\u00f6nnen \u00fcber Haushaltsreste 2025 aus dem Deckungskreis 9350 finanziert werden.  \f E. Beschlussvorschlag \f Der Ausschuss f\u00fcr Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz empfiehlt dem Stadtrat, der Stadtrat beschlie\u00dft:  Die Verwaltung wird erm\u00e4chtigt, die Ma\u00dfnahme Anbau und Sanierung im Bestand  Feuerwehrger\u00e4tehaus Matzen mit einem fortgeschriebenen Gesamtkostenvolumen in H\u00f6he von 828.209,49  zu realisieren. Den \u00fcberplanm\u00e4\u00dfigen Auszahlungen wird zugestimmt.  Die zus\u00e4tzlich erforderlichen Haushaltsmittel in H\u00f6he von rd. 156,0 T werden \u00fcber Haushaltsreste aus 2025 im Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt.   \fIm Auftrag gez.   Andrei Pertsch   ERGEBNIS DER BERATUNG Gremium Sitzung am einstimmig ja nein Enthaltung Beschlussvorschlag angenommen         ja nein  Ausschuss f\u00fcr Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz 11.03.2026        Stadtrat 26.03.2026          \f \r\n","accessUrl":"https://bitburg.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20262302100060&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://bitburg.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20262302100060&id=69"},"originatorPerson":["https://bitburg.gremien.info/oparl/person/72"],"consultation":[{"id":"https://bitburg.gremien.info/oparl/consultation/8653","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://bitburg.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2026-BA-127%7C20262302100060%7C1","meeting":"https://bitburg.gremien.info/oparl/meeting/2026-BA-127","organization":["https://bitburg.gremien.info/oparl/organization/BA"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"},{"id":"https://bitburg.gremien.info/oparl/consultation/8654","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://bitburg.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2026-STR-125%7C20262302100060%7C1","meeting":"https://bitburg.gremien.info/oparl/meeting/2026-STR-125","organization":["https://bitburg.gremien.info/oparl/organization/STR"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-21T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-21T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://bitburg.gremien.info/oparl/organization/BA","https://bitburg.gremien.info/oparl/organization/STR"]}